Voraussetzung für juristische Auseinandersetzungen:                Der Rechtshilfefonds

Die Bürgerinitiative Bürger für Boden hat einen Rechtshilfefonds ins Leben gerufen. In diesem Fonds soll Geld gesammelt werden, das zur Unterstützung von Privatklagen von Personen oder Gemeinschaften dient, die direkt vom Bau des geplanten REWE-Logistikzentrums in Berstadt betroffen sind. Mit diesem Schritt dehnt die BI ihre Aktivitäten auch auf die juristische Ebene aus.

 

Hier sind die Angaben zu unserem Konto:

 

 

Inhaberin: Marie-Luise Abendroth, Volksbank Mittelhessen

 

IBAN: DE66 5139 0000 0086 5384 07

 

Stichwort: Rechtshilfefonds BfB

 

FAQ Rechtshilfefonds

Was ist ein Rechtshilfefonds?

Stellen Sie sich dieses Instrument wie eine große Spardose vor, in der rechtlich abgesichert und solidarisch Geld zum Zweck der juristischen Verteidigung gemeinsamer Interessen zurückgelegt wird. 

 

Wozu wird der Rechtshilfefonds benötigt?

Die Form eines Rechtshilfefonds wurde gewählt, um allen Beteiligten Sicherheit und Transparenz in Bezug auf die Gelder und ihre Verwendung zu gewährleisten. Der Bau des REWE-Logistikzentrums kann nur durch vereinte Kräfte verhindert werden. Kläger, die bereit sind, gegen diesen Bau gerichtlich vorzugehen, können das Prozesskostenrisiko (etwa im fünfstelligen Bereich) allein nicht schultern. Damit blieben aber gute Chancen, das REWE-Logistikzentrum auf dem Rechtsweg zu verhindern, ungenutzt.

 

 

 

Welche Kosten sind zu erwarten?

Prozesskosten setzen sich vor allem aus Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zusammen.

 

Die Gesamtkosten der Prozesse gegen die verschiedenen Planungsstufen können sich in einem Bereich von bis zu € 80.000 bewegen. Entsprechend planen wir im Moment die Einrichtung eines Fonds im Umfang von mindestens € 40.000, um so eine sachgerechte und effektive juristische Verteidigungslinie abzusichern. 

 

Was passiert mit dem Geld, wenn es nicht benötigt wird und die Prozesse abgeschlossen sind?

Bleiben am Ende, egal ob im Erfolgs- oder Misserfolgsfall, Gelder übrig, werden sie anteilig den Einzahlerinnen und Einzahlern zurückgezahlt, sofern sie nicht bei der Einzahlung auf mögliche Rückzahlung verzichtet haben. Gelder, die nicht zurückgezahlt werden können oder sollen, gehen an eine gemeinnützige Institution, die sich für Bodenschutz und gegen den Flächenverbrauch engagiert.

 

Warum sollten Sie unseren Rechtshilfefonds unterstützen?

Diejenigen, die zum einen die Möglichkeit haben und zum anderen bereit sind, rechtliche Schritte gegen die Zerstörung besten Bodens zu wagen, treten nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch stellvertretend für alle an, die das Logistikzentrum an dieser Stelle verhindern möchten.

 

Die Kläger werden dennoch ein Restrisiko tragen und in der Öffentlichkeit stehen. Sie müssen deshalb auf unsere Unterstützung vertrauen können. 

 

Werden Namen von Treugebenden/Spendern veröffentlicht?

Der Rechtshilfefonds unterstützt Privatklagen von Personen oder klageberechtigte Gruppen.

 

 

Die Namen aller Betroffenen bleiben selbstverständlich anonym und werden vertraulich behandelt.

Gibt es Spendenquittungen für eine Spende?

Leider nein. Da wir im juristischen Sinne die Klagen beziehungsweise den Rechtsbeistand von "Privatpersonen" oder "privaten Institutionen"

(z. B. Verein) unterstützen, gilt der Rechtshilfefonds leider nicht als gemeinnützig. 

 


Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen und bedanken uns für Ihre Solidarität!