1 Bundesverwaltungsgericht Leipzig: "Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans klagen"

 

Der BUND Landesverband Hessen klagt gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26.10.2017 zur Zielabweichung vom Regionalplan.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 28. September 2023 die Rechtsauffassung des BUND in einem wesentlichen Punkt bestätigt: Gegen die Zielabweichung eines Regionalplanes können Umweltverbände klagen.

Es ist aber noch nicht entschieden, ob die Umwidmung des REWE-Areals von überwiegend „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Baufläche“ für ein Logistikzentrum rechtmäßig war. Die Entscheidung, ob der BUND für das Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau bezüglich dieser Zielabweichung klagebefugt war oder ist, wurde an den Verwaltungsgerichtshof Kassel zurückverwiesen.

 

Hier geht es zu der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes: https://www.bverwg.de/pm/2023/72

 

Hier geht es zur Pressemitteilung des BUND:

https://www.bund-hessen.de/pm/news/bverwg-laesst-klage-gegen-zielabweichungsverfahren-zu/


2 Der BUND hat ein Normenkontrollverfahren gegen den von der Wölfersheimer Gemeindevertretung am 2. Juli 2020 beschlossenen Bebauungsplan beim VGH Kassel beantragt - ebenfalls vor allem aus artenschutzrechtlichen Gründen. Für dieses Verfahren gibt es noch keinen Gerichtsentscheid.


 

3 Gericht stoppt (vorläufig) Errichtung des REWE-Logistikzentrums in Wölfersheim

 

- Gegen die Erteilung der Baugenehmigung durch den Wetteraukreis für das REWE-Logistikzentrum in  

  Wölfersheim am 24.05.2022 hatte der BUND Hessen eine Woche später Widerspruch eingelegt.

 

- Am 16.02.2023 hat das Verwaltungsgericht Gießen die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruches

  angeordnet, d. h. bis auf weiteres darf auf dem REWE-Gelände nicht gebaut werden, d. h. es liegt ein

  Eilbaustopp vor. Gegen diesen Eilbaustopp hat REWE Beschwerde eingelegt.

 

- Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat am 21.12.2023 diese Beschwerde unanfechtbar zurückgewiesen.

  Zur Begründung verweist das Gericht im Wesentlichen auf die unzureichende Ermittlung der zu erwartenden

  Auswirkungen des Vorhabens auf das in unmittelbarer Nähe liegende Natura 2000-Vogelschutzgebiet.


4 VGH Kassel bestätigt Baustopp (Abtrag des Oberbodens auf dem REWE-Areal)

- Der BUND Landesverband Hessen hatte einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung des Wetteraukreises gestellt, um den Abtrag des

  Oberbodens im Planareal zu verhindern.

- Ein am 17. Juli verfügter vorläufiger Baustopp wurde am Montag, den 27. Juli 2020, vom Verwaltungsgericht Gießen bestätigt.
     Wir sehen darin ein klares Signal des Gerichts und einen weiteren Teilerfolg zum Erhalt der guten Ackerböden in Berstadt! 
     Das Gericht sieht die vom BUND geäußerten Zweifel, ob die erforderlichen fachspezifischen Fragen zum Naturschutz korrekt bearbeitet  

     wurden, als berechtigt an. Da ein Abtrag des Oberbodens für den Natur- und Artenschutz unumkehrbare Folgen hätte, müssen die Bauarbeiten

     auf dem Gelände vorerst ruhen.
- Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat dem Eilantrag des BUND am 17.03.2021 stattgegeben. Der Baustopp gilt weiterhin. 


REWE Logistikzentrum an der A 45 bei Berstadt

Unsere Ziele: Informieren, aufklären, sensibilisieren und protestieren

  • Die Wetterau, die "Kornkammer Hessens", hat mit die hochwertigsten Ackerböden der Erde.     Der mächtige Lössboden hat eine enorme Speicherfähigkeit für Wasser und ermöglicht hohe landwirtschaftliche Erträge. Durch den Siedlungsdruck der Metropole Frankfurt am Main wird immer mehr wertvoller Ackerboden in der Wetterau versiegelt und damit der regionalen Lebensmittelerzeugung entzogen.
  • Unsere Bürgerinitiative will informieren, aufklären, sensibilisieren und das Bewusstsein für Boden als schützenswerte Grundlage des Lebens wecken. Wir möchten außerdem regionale Fehlentwicklungen der Wetterau in Nachbarschaft zum Rhein-Main-Gebiet abwenden. 
  • Die BI Bürger für Boden hat sich im Sommer 2017 formiert, nachdem die Gemeindevertretung von Wölfersheim - unvollständig informiert und überrumpelt durch den Bürgermeister - den Grundsatzbeschluss gefasst hatte, mitten in der Wetterau ein gigantisches Logistikzentrum auf 30 Hektar (respektive 40 Hektar) wertvollem Ackerboden zu errichten. 
  • Wir nehmen dieses Projekt, das wir als Dammbruch hin zu verstärktem Raubbau an den fruchtbaren Böden der Wetterau werten, zum Anlass, diese Fehlentwicklung öffentlich zu machen und dagegen mit allen legalen Mitteln vorzugehen. Für den Widerstand gegen diese Bodenvernichtung hat sich eine breite überparteiliche Allianz aus Kirchen, sowie Naturschutz- und Bauernverbänden zum "Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau" zusammengeschlossen.