Bei der ersten Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans gingen ca. 150 Einwendungen ein.
Die zweite Offenlegung endete im Februar 2019 (ca. 2.000 Einwendungen sind eingegangen).
Eine dritte Offenlegung lief bis zum 13. Mai 2019 (ca. 1.200 Einwendungen gingen ein).
Die Offenlegung der Abweichung zum Flächennutzungsplans lief in der Zeit vom 20. November 2018 bis zum 20. Dezember 2018.
Mittlerweile hat der Regionalverband am 10. April 2019 seine Zustimmung zur Zielabweichung erteilt, welche im August 2019 vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt wurde.
Hier können die Unterlagen der Offenlegung für die Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen bzw. herunter geladen werden:
Bei der Planung für das REWE Logistikzentrum mussten drei Planungs- und
Genehmigungs-schritte durchlaufen werden. Um das Vorhaben möglichst zügig umzusetzen, werden Teile der Planung von der Gemeinde Wölfersheim parallel vorangetrieben. Dies ist möglich, birgt
aber das Risiko, dass letztlich bei Nichtgenehmigung des vorhergehenden Schrittes vorgezogene Teile der Planung ins Leere laufen.
Schritt 1: Zielabweichung zum Regionalen Flächennutzungsplan
Die Änderung des Regionalplans Südhessen 2010 beim Regierungspräsidium (RP)
Darmstadt - mit der Zielabweichung, das betroffene Gebiet von einem Vorranggebiet Landwirtschaft in ein Vorranggebiet Industrie und Gewerbe umzuwandeln. Dies ist erforderlich,
um alle weiteren Planungsschritte danach einleiten zu können, bzw. damit diese letztlich rechtskräftig werden
können.
Gegen diese Zielabweichung vom 22. September 2017 klagt
der BUND seit Dezember 2017.
Die erste Verhandlung fand am 23. Januar 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Giessen stattfinden. Die Klage wurde abgewiesen und dagegen Berufung eingelegt.
Schritt 2: Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans
Basierend auf der Zielabweichung musste der Regionalplan Südhessen/regionaler Flächennutzungsplan 2010 für die Gemeinde Wölfersheim geändert werden. Hiermit konnte die Änderung auf der Ebene des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt auf der des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain (RV FRM) umgesetzt werden. (Dies ist eine Besonderheit in Südhessen.)
Ende 2018 war dies die ERSTE Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit - sprich
einzelne Personen - sich mit Einwendungen beteiligen konnten!
Hierfür hatten der BUND Hessen und die BI Bürger für Boden eine MUSTEREINWENDUNG vorbereitet, in die Sie Ihren Namen eintragen und eigene Ausführungen (z. B. persönliche
Betroffenheit) ergänzen konnten. Diese Einwendungen mussten bis zum 19.12.2018 an den Regionalverband
FrankfurtRheinMain (RV FRM) per Post oder email geschickt werden.
Die Unterlagen zur Öffentlichen Auslegung nach § 3(2) und § 4 (2) BauGB waren vom 20.11.
- 20.12.18 beim RV FRM (Rubrik Aktuelle Beteiligungsverfahren) im Internet zum Download zu finden.
Es fand seitens der Gemeinde Wölfersheim am Dienstag, 18.12. 2018, ab 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle Berstadt eine
Information über die REWE-Planungen statt. An Stelltafeln konnte man sich darüber informieren, wie gebaut werden soll. Eine Diskussion,
ob gebaut wird, fand nicht statt.
Schritt 3: Genehmigung des Bebauungsplans
Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans ("regFNP") ist wiederum Grundlage für die Genehmigung des Bebauungsplans (BPlan). Hierzu hat schon im Dezember 2017 / Januar 2018 eine erste Offenlage stattgefunden, die sich v. a. an die "Träger öffentlicher Belange" gewendet hat. Damals haben die Umweltverbände eine Einwendung eingereicht, sowie auch einige Bürger*innen.
Die 2. Offenlegung des B-Plans wurde im Februar 2019 abgeschlosssen und
kurz darauf eine 3. Offenlage mitgeteilt. Diese Beteiligung endete am 13. Mai 2019.
Gegen die beide Schritte reg. FNP und B-Plan können von § 3 UmRechtBG - Verbänden (Vertretung öffentlicher Belange) Klagen eingereicht werden. Im Rahmen der Bauleitplanung können auch direkt Betroffene (Landwirte, Anwohner) klagen. Diese Privatklagen können z.B. in Form eines Rechtshilfefonds durch andere Projektgegner unterstützt werden.