- Bereits in den ersten Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans war zu lesen, dass das geplante REWE-Gebäude mit einer Grundfläche von 11,5 ha auf einem
Logistikareal von insgesamt 30 ha errichtet werden soll.
- In vielen Gesprächen haben wir erfahren und verstanden, dass die geplante Größe und damit auch die Konsequenzen für Umwelt und Natur, den meisten Bürgern nicht bekannt sind und gleichzeitig
die Vorstellung für Flächen in dieser Größenordnung fehlt.
- Um sich die Ausmaße eines Gebäudes vorstellen zu können, das bisherige Großbauten in den Schatten stellt, bedarf es einer anschaulichen Vergleichsgröße. Die Höhe des Logistikgebäudes wird gut
verdeutlicht durch den Kirchturm der Nachbargemeinde Berstadt, der mit ca. 33 m Höhe (ohne Turmspitze) im Logistikzentrum (in Teilen 35 m hoch) untergebracht werden kann.
- Die Fläche der Halle wurde ursprünglich mit 175 m Breite und 660 m Länge geplant (11,5 ha). Aus uns nicht bekannten Gründen ist REWE in der Planung hier - laut eines Presseberichts
aus der WZ vom 18.10.2018 - aber etwas zurück gegangen (auf 8,5 ha), allerdings mit der Option zur Erweiterung auf die ursprünglich geplante Größe. Einen anschaulichen Vergleich liefert
die bisher größte Lagerhalle in der Wetterau, das STADA-Hochregallager bei Florstadt.
* Unsere Angaben unten beziehen sich auf die ursprüngliche Größe.
Weitere wichtige Punkte sind:
- 24 Stunden-Betrieb an 7 Tagen in der Woche
- 2.000 KFZ-Bewegungen pro Tag (Prognose für 2025)**
- 1.500 LKW-Bewegungen pro Tag (Prognose für 2015)**
**Quelle: WZ 18.10.2018
In den Unterlagen zur ersten und zweiten Offenlage zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans wurde an verschiedenen Stellen auf die enormen Auswirkungen für die Umwelt hingewiesen.
(Quelle: Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen
Flächennutzungsplans 2010, 2. Änderung Gemeinde Wölfersheim (Ausfertigungsstand: 14.11.2018) . Öffentliche Auslegung und Download: 20.11. bis 20.12.2018,
https://www.region-frankfurt.de/Aufgaben/Planung/Aktuelle-Beteiligungsverfahren, Dokument 2629_1206_1.pdf )
Darin steht zum Beispiel:
"Auswirkungen der Planänderung (s. 23/24)
Durch die Planänderung sind durch Versiegelung und Überbauung im Rahmen der Flächeninanspruchnahme für die gewerbliche Baufläche
folgende erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten:
- dauerhafter Verlust bisher unversiegelter Flächen
- dauerhafter Verlust des natürlichen Bodens und seiner natürlichen Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Speicher-, Puffer- und Filterfunktion, natürliche Ertragsfunktion) durch Versiegelung,
Umlagerung, Verdichtung, Vegetationsänderung, Grundwasserabsenkung, Schadstoffeintrag
- Reduzierung der Grundwasserneubildung
- mögliche Grundwasserverschmutzung
- Erhöhung der Luftschadstoffbelastung durch deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs (Bau- und Betriebsphase)
- mögliche Veränderungen des lokalen Kleinklimas
- dauerhafter Verlust von Lebensräumen für Flora und Fauna
- Vegetationsflächen- und Funktionsverluste mit Zerschneidungs- und Barrierewirkung für die störungsempfindlichen Vogelarten des Offenlandes und der Agrarlandschaft
- Beeinträchtigung bzw. Verdrängungseffekte für offen- und halboffenlandgebundene Tierarten
- Störung empfindlicher Tierarten durch Lärm-, Licht- und Schadstoffemissionen sowie erhöhtes Verkehrsaufkommen
- weithin sichtbare Veränderung des Landschaftsbildes (markante Gebäude, große Lagerhallen, Beleuchtung)
- Erhöhung der Belastung der Anwohner und Nutzer durch Lärm, Licht und Schadstoffemissionen (Bau- und Betriebsphase des geplanten Logistikbetriebes)
- Zerstörung von Bodendenkmälern (… sowie möglicherweise bisher unbekannter weiterer Fundstellen diverser Kulturen aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit)."
Die o.g. Auswirkungen stehen (wie
ebenfalls im Text so ausgeführt) im Konflikt mit den Zielen folgender Gesetze: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
Baugesetzbuch (BauGB), Bundesbodenschutzgesetz (BBodschG), Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), Landschaftsplan.
"Zusammenfassung des Umweltberichts (S. 28)
Für die Ansiedelung eines Logistikstandortes werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in einer Größenordnung von ca. 28,6 ha
überplant. … Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planänderung ... sind als erheblich einzustufen. Hochwertige, bisher landwirtschaftlich genutzte Böden gehen hier dauerhaft verloren.
Lebensräume für Flora und Fauna sowie ein Bodendenkmal gehen ebenfalls dauerhaft verloren. … "