Der BUND Landesverband Hessen klagt gegen den Bescheid
des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26.10.2017 zur Zielabweichung vom Regionalplan
Urteil und Zurückverweisen an den Verwaltungsgerichtshof Kassel
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 28. September 2023 die Rechtsauffassung des BUND in einem wesentlichen Punkt bestätigt: Gegen die Zielabweichung eines Regionalplanes können Umweltverbände klagen.
Es ist aber noch nicht entschieden, ob die Umwidmung des REWE-Areals von überwiegend „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Baufläche“ für ein Logistikzentrum rechtmäßig war. Die Entscheidung, ob der BUND für das Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau bezüglich dieser Zielabweichung klagebefugt war oder ist, wurde an den Verwaltungsgerichtshof Kassel zurückverwiesen.
Statt eines Urteils wird die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verkündet
Die Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts war zunächst auf Donnerstag, 10.11.2022, angesetzt worden. Und dann verkündete das Gericht anstelle eines Urteils, dass die mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird.
Warum diese Entscheidung den BUND Hessen, das Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau und uns optimistisch stimmt und was sie mit dem VW-Dieselskandal zu tun hat, könnt Ihr/können Sie unter dem folgenden Link nachlesen und in weiteren, auch überregionalen Medien mit den Suchbegriffen bverwg leipzig rewe finden:
https://www.bund-hessen.de/pm/news/rewe-logistikzentrum-klagerecht-zielabweichungsverfahren-bundesverwaltungsgericht-setzt-muendliche-verhandlung-fort/
Newsletter vom 06. November 2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger für Boden,
der Bau des geplanten REWE-Logistikzentrums hat noch nicht begonnen.
Am 08.11.2022 wird das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig über
die Klage des BUND Hessen gegen die Genehmigung der Zielabweichung
für das geplante REWE Logistikzentrum in Wölfersheim
entscheiden.
In einer Mitteilung vom 04.11.2022 informiert der BUND Hessen über die Hintergründe:
1. Über welche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wird das
Bundesverwaltungsgericht entscheiden?
2. Worum geht es im konkreten Klageverfahren?
3. Welche rechtlichen Überlegungen spielen bei der Verhandlung am 08.11.2022 eine Rolle
und welche Konsequenzen haben diese?
Dies können Sie/könnt Ihr nachlesen auf der Seite des BUND Hessen:
https://www.bund-hessen.de/meldungen/meldung/news/zielabweichungsverfahren-regionalplanung-bverwg-verhandelt-klagerechte-umweltverbaende/
Mitteilungen zur Entscheidung am 8.11.2022 kann man über die Seite des BVerwG
und des BUND Hessen erfahren.
Bei dieser Gelegenheit bitten wir darum, dem BUND Hessen Spenden zukommen zu lassen. Gerichtsverfahren kosten eben
Geld.
Die Klage des BUND Hessen und die Arbeit des Aktionsbündnisses Bodenschutz Wetterau
können unterstützt werden durch Spenden auf
das Konto des BUND Hessen:
Daten des Kontos des BUND Landesverbandes Hessen
bei der GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE69 4306 0967 8013 6150 00
Stichwort: Bodenschutz Wetterau
Mit bodenschützenden Grüßen
Ihr Team von
Bürger für Boden
Lindenstraße
61209 Echzell
www.buerger-fuer-boden.org
Auf dem Planareal für den „Logistikpark Wölfersheim A 45“ spazieren derzeit (Ende Oktober 2020) 20 Silberreiher und ein Graureiher umher, ständig auf der Suche nach einer gesunden lokalen Mäusemahlzeit. Auf einem Nachbar-Acker rasten gerade ca. 50 Kraniche …
Ansonsten herrscht nach wir vor der Baustopp zum Oberboden-Abtrag, über dessen Fortbestand der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden wird. Die Erschließungsarbeiten für Abwasser und Niederschlagswasser gehen weiter.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Montag, den 27. Juli 2020, den Baustopp „Logistikpark Wölfersheim A 45" bestätigt.
Wir sehen darin ein klares Signal des Gerichts und einen weiteren Teilerfolg zum Erhalt der guten Ackerböden in Berstadt!
Der BUND Landesverband Hessen hatte einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung des Wetteraukreises gestellt, um den Abtrag des Oberbodens im Planareal zu verhindern. Ein am 17. Juli verfügter vorläufiger Baustopp wurde am Montag, den 27. Juli 2020, vom Verwaltungsgericht Gießen bestätigt.
Das Gericht sieht die vom BUND geäußerten Zweifel, ob die erforderlichen fachspezifischen Fragen zum Naturschutz korrekt bearbeitet wurden, als berechtigt an. Da ein Abtrag des Oberbodens für den Natur- und Artenschutz unumkehrbare Folgen hätte, müssen die Bauarbeiten auf dem Gelände vorerst ruhen.
Gegen diesen Baustopp können der Wetteraukreis und REWE innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entscheiden wird.
Der BUND hat zudem ein Normenkontrollverfahren gegen den von der Wölfersheimer Gemeindevertretung am 2. Juli 2020 beschlossenen Bebauungsplan beim VGH Kassel beantragt - ebenfalls vor allem aus artenschutzrechtlichen Gründen.
Im Gemeindespiegel 28/2020 ist der Beschluss der Gemeindevertretung bekannt gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Hiermit ist der politische Weg, den Bürger für Boden kritisch begleitet hat, zu Ende.
Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die auch am 02. Juli vor der Gemeindeparlamentssitzung ihren Protest mit Worten, Plakaten und Trommeln zum Ausdruck gebracht haben.
Wir hoffen, dass juristische Instanzen den wertvollen Ackerboden vor der Vernichtung bewahren und für eine landwirtschaftliche Nutzung erhalten.
Der BUND sowie das Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau rufen auf zum Protest gegen den Bau eines REWE-Logistikzentrums in Wölfersheim.
Der BUND Wetterau hat hierzu eine Kundgebung vor der Wetterauhalle in Wölfersheim angemeldet:
Donnerstag, den 02. Juli 2020, 18 - 19 Uhr.
Bei der geplanten Kundgebung will für das Aktionsbündnis der Dekan des Evangelischen Dekanats Wetterau, Volkhard Guth, sprechen. „Der Bau des REWE Logistikzentrums an dieser Stelle kommt einem babylonischen Turmbau gleich. Und REWE hat zu all dem zu keiner Zeit ein öffentliches Wort des Bedauerns ausgedrückt.“
Weitere VertreterInnen des Bündnisses haben einen Redebeitrag zugesagt.
Kommt bunt und mit Ideen - aber bitte unter Einhaltung der zu Corona-Zeiten üblichen Regeln:
Vor allem bringt eine
ca. 1,7 m lange Schnur mit zum Abstandhalten und einen Nasen-Mundschutz.
Weiterhin bitten wir darum, die CORONA-APP zu installieren. Dies erfolgt freiwillig.
Alle bei der Gemeinde Wölfersheim eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch das Planungsbüro abgewogen und Beschlussempfehlungen gegeben.
Die Einladung zur Gemeindevertretersitzung liegt vor:
Donnerstag, 02. Juli 2020, um 19 Uhr, öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim, im Großen Saal der Wetterauhalle in Wölfersheim
TOP 5 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Logistikpark Wölfersheim A 45"
5. Juni 2020
Alle bei der Gemeinde Wölfersheim eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen werden durch das Planungsbüro abgewogen.
In einer Bauausschusssitzung wird darüber diskutiert und eine Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen werden.
WANN dies geschehen wird, werden wir auf dieser Seite bekannt geben, sobald wir Kenntnis darüber erlangt haben.